Sollten Sie wider Erwarten bei Ihrer Ankunft Mängel am Ferienobjekt oder am Inventar feststellen, so müssen Sie den Hauseigentümer bzw. dem Berglust Braunlage Mitarbeiter innerhalb der ersten 24 Stunden nach entsprechender Feststellung darüber informieren, wobei Reinigungsmängel unverzüglich anzuzeigen sind.
Die Mängelrüge kann nicht per E-Mail gesandt wird, sondern muss telefonisch oder persönlich beim dem Berglust Braunlage Mitarbeiter erfolgen. Führt dieses nicht innerhalb einer angemessenen Frist zu einer befriedigenden Lösung, so müssen Sie das verantwortliche Servicebüro informieren und Abhilfe verlangen. Eine eventuelle Mietminderung kann nur erfolgen, wenn wir mit Abhilfe verlangen gerügt wurden und Abhilfe nicht bzw. nicht innerhalb angemessener Frist erfolgte.
Sollte Abhilfe nur in unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sein, kann nach unserem Ermessen Abhilfe auch in Form der Bereitstellung eines entsprechenden Ersatzobjektes erfolgen.
Der Mieter ist verpflichtet, den Namen des Berglust Braunlage Mitarbeiters zu notieren. Weiterhin ist der Mieter verpflichtet, zur Vermeidung weiterer Schäden, Mängel bzw. Folgeschäden beizutragen und einen eventuellen finanziellen Verlust/Schaden für den Hauseigentümer sowie für Berglust Braunlage so gering wie möglich zu halten.
Im Falle einer Reklamation muss der Mieter Berglust Braunlage eine angemessene Frist zur Abhilfe bzw. Schadensbehebung einräumen. Eine vorzeitige Abreise ohne vorherige Absprache mit Berglust Braunlage erfolgt auf Rechnung und Risiko des Mieters. Der Mieter riskiert, dass das Mietverhältnis nicht aufgehoben wird und/oder kein Anspruch auf Erstattung besteht. Dies liegt darin begründet, dass der Mieter durch die Abreise eine Abhilfe oder Schadensbehebung bzw. eine eventuelle Implantierung zu einem anderen Ferienobjekt unmöglich machte.
Sollte eine Reklamation während des Aufenthaltes nach Auffassung des Mieters nicht zufrieden stellend gelöst worden sein, muss Berglust Braunlage zur weiteren Bearbeitung spätestens 14 Tage nach Ende der Mietzeit eine schriftliche Reklamation zugesandt werden,
Zusendung mit Angabe der Buchungsnummer an: Berglust Braunlage Ferienwohnung und Ferienhäuser, Herzog-Johann-Albrecht-Str. 41 in 38700 Braunlage oder per E-Mail an
postfach@berglust-fewo-braunlage.de.
Die Berglust Braunlage kann eine Reklamation nicht auf der Grundlage anerkennen, dass andere Mieter eventuell ein besseres Ferienobjekt, als das gebuchte Ferienobjekt erhalten. Die Berglust Braunlage wird stets versuchen, den besonderen Wünschen unserer Kunden zu z.B. Lage des Ferienobjektes usw. entgegenzukommen, aber wir können keine Garantie dafür geben.
Eine eventuelle Erstattung umfasst nur direkten ökonomischen Schaden. Für indirekte ökonomische Schäden (Folgeschäden) oder Schäden nicht-ökonomischer Art (ideeller Schaden) kann weder Berglust Braunlage noch der Hauseigentümer verantwortlich gemacht werden.
Aktuell sind touristische Übernachtungen in Deutschland weder untersagt noch eingeschränkt. Es gibt keinerlei coronabedingte Reisebeschränkungen.
Eine eigene Corona- Erkrankung berechtigt nicht zum kostenlosen Storno, der Reisende muss sich gegen dieses Risiko selbst absichern, beispielsweise durch eine Reiserücktrittsversicherung, die bei eigener Erkrankung greift.
Bei einem nachgewiesen positiven Corona- Befund können Sie Ihre Buchung EINMALIG auf einen späteren Zeitpunkt verschieben oder einen Ersatzmieter stellen. Sie erhalten im Falle einer Umbuchung aus unserem Haus einen Gutscheincode den Sie bei erneuter Buchung verwenden können.